CONCIDE® Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB" genannt, gelten für das gesamte rechtliche Verhältnis zwischen der NEWWORKABLES GmbH, Breitenbrunnerstraße 7, D-95632 Wunsiedel, im Folgenden „NEWWORKABLES" genannt, und deren Kunden.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringen. Der Ausschluss der AGB des Kunden gilt auch dann, wenn unsere AGB zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
Diese AGB ergänzen den zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrag zur Nutzung der Webapplikation CONCIDE®.
Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB handelt, gelten unsere AGB bis zur Einbeziehung neuer oder geänderter AGB auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
Der Kunde kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem von der CONCIDE®-Website erreichbaren Link „AGB" aufrufen und ausdrucken.
§ 1 Gegenstand, Nutzungsrechte und Nutzungsmöglichkeiten
Die Webapplikation „CONCIDE®" ist eine webbasierte Software zur Entscheidungsfindung nach der Methode des systemischen Konsensierens. Dabei können an diesen Entscheidungen (im Folgenden auch „Concisions" genannt) je nach vereinbartem Funktionsumfang unterschiedlich viele Personen teilnehmen.
Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung der Software CONCIDE® durch NEWWORKABLES an den Kunden über das Internet als Software as a Service (SaaS) im vertraglichen Umfang zur Nutzung durch die vom Kunden bestimmten „Nutzer".
Zu diesem Zweck überträgt NEWWORKABLES auf den Kunden das nicht ausschließliche und nur auf die vom Kunden bestimmten Nutzer übertragbare und auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht, die unter der Domain „concide.de" im Internet zur Verfügung gestellte Webapplikation CONCIDE® über die unter 8. aufgeführten Möglichkeiten aufzurufen und für die Durchführung einer nicht begrenzten Anzahl von Concisions zu nutzen.
Für die Eignung der Internetverbindung zum Zugriff auf CONCIDE® ist der Kunde bzw. sind die von ihm bestimmten Nutzer selbst verantwortlich. Gleiches gilt für die Eignung der hierfür erforderlichen Hard- und Software.
Das Nutzungsrecht ist dabei beschränkt auf den vom Kunden im Vertrag gebuchten Funktionsumfang.
Der Kunde und die Nutzer sind nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Copyright-Hinweise zu entfernen oder abzuändern.
NEWWORKABLES stellt zwei verschiedene Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung:
a. Zugang über Account
In diesem Fall benötigt der Nutzer für die Inanspruchnahme der Dienste der CONCIDE®-Websites, insbesondere um sich bei CONCIDE® anmelden zu können, einen Account, bestehend aus einer Mail-Adresse und einem Passwort. Um einen solchen Account einrichten zu können, übermittelt der Kunde die Mail-Adressen der von ihm gewünschten Nutzer an NEWWORKABLES. Dabei stellt der Kunde sicher, dass der Inhaber der Mailadresse mit der Übermittlung an NEWWORKABLES einverstanden ist.
NEWWORKABLES richtet daraufhin den Account des Nutzers ein und übermittelt an diesen über dessen Mailadresse einen Link, über den sich der Nutzer bei CONCIDE® registrieren kann, indem er für seinen Zugang ein eigenes Passwort vergibt. Nach Bestätigung der Mailadresse über eine Bestätigungsmail ist der Zugang des Nutzers freigeschaltet.
Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. NEWWORKABLES kennt das Passwort nicht, wird dieses niemals an Dritte weitergeben und zu keinem Zeitpunkt den Nutzer nach der Offenlegung des Passworts fragen.
b. Zugang über Link
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit der Nutzung ohne vorheriges Anlegen eines Accounts. In diesem Fall erhält der Kunde individualisierte Links zu einzelnen Concisions, die der Kunde an seine Nutzer weitergeben kann. Über diesen Link erhält der Nutzer nach Eingabe seines Vor- und Nachnamens direkten Zugang zu einer bestimmten Concision und kann dort teilnehmen. Dieser Zugang ist gebunden an das Endgerät und an den Browser, mit dem der Nutzer die Concision erstmalig aufgerufen hat. Ein wiederholter Aufruf der Concision ist daher nur möglich, wenn der anonyme Nutzer den selben Link mit dem selben Endgerät und dem selben Browser erneut aufruft.
Der Kunde ist gehalten, verantwortungsvoll bei der Vergabe der Nutzungs-Links vorzugehen und den Nutzer auf den verantwortungsvollen Umgang mit dem Zugangslink hinzuweisen. Da kein Account mit Passwort eingerichtet wird, besteht die Möglichkeit des Missbrauchs des Links durch Weitergabe an eine unbestimmte Anzahl von Empfängern, die dann ebenfalls an der Concision teilnehmen könnten. Dies würde das Ergebnis der Concision verfälschen und schaden.
NEWWORKABLES behält sich jederzeit vor, bei nicht sachgemäßer oder unangemessener Nutzung die zur Verfügung gestellten Links für die Nutzung zu sperren.
Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Zugang und Teilnahme an CONCIDE®. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht von NEWWORKABLES.
§ 2 Leistungsänderungen
NEWWORKABLES behält sich Leistungsänderungen und Weiterentwicklungen an CONCIDE® im Zuge des technischen Fortschritts und zur Leistungsoptimierung vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von NEWWORKABLES an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderung wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags zum Änderungstermin zu. Die außerordentliche Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen. Zur Wirksamkeit der Kündigung ist zumindest Textform erforderlich.
§ 3 Verfügbarkeit von CONCIDE®
Das Rechenzentrums, das von NEWWORKABLES zur Zurverfügungstellung von CONCIDE® genutzt wird, sichert eine Verfügbarkeit von 99,5% im Jahresmittel zu.
Die kundenseitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden oder des jeweiligen Nutzers und gehört nicht zur Leistung von NEWWORKABLES.
Ausgenommen von der Verfügbarkeitszeit sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Pflege, insbesondere geplante Nichtverfügbarkeit, sofern diese sich in einem angemessenen Umfang bewegen. NEWWORKABLES wird diese Zeiten, sofern möglich, rechtzeitig vorher auf der Supportseite von CONCIDE® ankündigen.
Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gegenüber NEWWORKABLES gemeldet werden, nachdem der Kunde eine Störung in seinem eigenen Verantwortungsbereich überprüft und ausgeschlossen hat. Bei Störungsmeldungen, die montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr eingehen, beginnt die Entstörung unverzüglich. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb dieser Zeit eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), gelten als Verfügbarkeitszeit.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsformalitäten
Die Vergütung für die Leistungen von NEWWORKABLES, nämlich die Zurverfügungstellung von CONCIDE®, wird monatlich abgerechnet und ist mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde verpflichtet sich, NEWWORKABLES zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs eine Einzugsermächtigung zu erteilen. NEWWORKABLES ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Bankeinzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, fehlschlägt.
Soweit nicht anders ausgezeichnet sind die Preise Nettopreise, in die die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen ist; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB handelt, stehen dem Kunden Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 5 Beendigung des Nutzungsverhältnisses
Die Vertragsdauer richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Angeboten werden dabei Verträge ohne Mindestlaufzeit und Verträge mit gewissen Mindestlaufzeiten.
Verträge ohne Mindestlaufzeit sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
Verträge mit einer Mindestlaufzeit verlängern sich um jeweils sechs weitere Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. bis zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt NEWWORKABLES das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist, richten sich Schadensersatzansprüche von NEWWORKABLES gegen den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ein wichtiger Grund für NEWWORKABLES liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für NEWWORKABLES unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung Ihrer Interessen und denen von NEWWORKABLES unzumutbar ist. Diese Gründe liegen insbesondere vor bei:
- Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Kunden oder den Nutzer.
- Gefährdung des Betriebs von CONCIDE® oder der öffentlichen Sicherheit.
- Verstoß gegen Strafvorschriften und/oder missbräuchliche Nutzung von Leistungen der NEWWORKABLES bzw. einem diesbezüglichen dringenden Tatverdachts.
- Wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung
- Bekanntwerden von Tatsachen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigen, insbesondere Zwangsvollstreckungsversuche in das Vermögen des Kunden, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abgabe der Vermögensauskunft
- Verstoß der Nutzer gegen die Regelungen der Nutzungsbedingungen
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder bei Verstoß der Nutzer gegen die Nutzunsbedingungen kann NEWWORKABLES unabhängig von einer Kündigung auch die folgenden Sanktionen gegen Sie als Nutzer verhängen:
- Sperrung des Accounts/des Zugangs zur Webapplikation CONCIDE®
- Löschung von Inhalten, die der Kunde eingestellt hat.
Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform.
§ 6 Sicherung und Löschung der eingegebenen Daten
NEWWORKABLES ist berechtigt und verpflichtet, Datenbankbackups (und damit Sicherungskopien) der von den Nutzern in den Concisions eingegebenen Beiträgen (Lösungsvorschläge, Kommentare etc.) zu erstellen und diese nach eigenem Ermessen entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu löschen.
Bei der Beendigung der Nutzung von CONCIDE® ist NEWWORKABLES berechtigt, die im Rahmen der Concisions eingegebenen Daten permanent zu löschen. Die Löschung erfolgt regelmäßig spätestens 3 Monate nach Beendigung der Nutzung. Gelöschte Concisions sind in der Regel nicht mehr rückführbar. Soweit sich Concisions in Backups befinden, ist NEWWORKABLES nicht verpflichtet, diese aus den Backups nachträglich zu löschen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
CONCIDE® ist eine Software, die dem Kunden eine Entscheidungsfindung nach der Methode des systemischen Konsensierens ermöglicht. CONCIDE® ermöglicht jedoch keine Prüfung der so gefunden Entscheidungen auf deren Richtigkeit, rechtliche oder ethische Zulässigkeit, Angemessenheit oder auf die negativen Folgen der Umsetzung der gefundenen Entscheidung, im Folgenden zusammenfassend „Richtigkeit" genannt. Für die Richtigkeit der durch CONCIDE® gefundenen Entscheidungen übernimmt NEWWORKABLES daher keine Haftung.
NEWWORKABLES gewährleistet ebenfalls nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch CONCIDE®. NEWWORKABLES haftet insbesondere nicht für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolgs beim Einsatz von CONCIDE®.
Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. NEWWORKABLES gewährleistet jedoch entsprechend der Verfügbarkeitsregeln in § 3, dass CONCIDE® grundsätzlich für den vertragsgemäßen Gebrauch einsetzbar ist.
Die verschuldensunabhängige Haftung von NEWWORKABLES wegen etwaigen Mängeln an CONCIDE®, gemäß § 536a Abs. 1 BGB, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit von CONCIDE® zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln.
Im Falle von erheblichen Abweichungen von CONCIDE® von der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung ist NEWWORKABLES zur Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es NEWWORKABLES innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden der vertragsgemäße Gebrauch von CONCIDE® ermöglicht wird, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Vertrag über CONCIDE® fristlos kündigen. Zur Wirksamkeit der Kündigung ist zumindest Textform erforderlich. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, NEWWORKABLES nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der vertraglichen Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.
NEWWORKABLES haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. NEWWORKABLES haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet NEWWORKABLES nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer von NEWWORKABLES gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Urheberrechte und Schutz des geistigen Eigentums
Sämtliche von NEWWORKABLES zur Verfügung gestellten Leistungen, wie beispielsweise die Nutzung der Webapplikation CONCIDE®, Dokumentationen und Beschreibungen des Systems unterliegen dem Urheberrechtsschutz oder sind durch sonstige Schutzrechte geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht für vertragsfremde Zwecke genutzt werden. Sofern dem Kunden die Nutzung von grafischen Elementen, Bildern, Texte, Animationen, Designvorlagen gestattet ist, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer der jeweiligen Vertragsbeziehung und im Zusammenhang mit Leistungen der NEWWORKABLES im Rahmen eines vereinbarten Leistungszweckes zu nutzen.
Kennzeichnungen, insbesondere Urheberrechtsvermerke oder Markennamen dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
§ 9 Allgemeine Regelungen
NEWWORKABLES behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, es sei denn, dass dies für den Kunden nicht zumutbar ist. NEWWORKABLES wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. NEWWORKABLES wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
Soweit NEWWORKABLES personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die in der Webapplikation CONCIDE® aufrufbare Datenschutzerklärung, in der umfassend über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgeklärt wird.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und NEWWORKABLES gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenaustausch – CISG).
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den zwischen dem Kunden und NEWWORKABLES geschlossenen Verträgen ist der Sitz von NEWWORKABLES.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, so ist der Sitz von NEWWORKABLES ausschließlicher Gerichtsstand. NEWWORKABLES ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Weichen Übersetzungen der deutschen Fassung der AGB von dieser inhaltlich ab, so ist die deutsche Fassung allein maßgeblich.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
Stand der AGB: Juli 2026