AGB NEWWORKABLES Services und CONCIDE Services
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die unter [2] genannten Leistungen zwischen der Newworkables GmbH, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer, kurz AN genannt, und dem Kunden, auch Auftraggeber, oder nachfolgend AG genannt. Bei dem AG handelt es sich um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
[1] Allgemeines
Alle Leistungen, die der AN für den AG erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Der AG verpflichtet sich mit der Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen und zu akzeptieren. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die AGB als angenommen. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann wirksam vereinbart, wenn der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen nicht gelesen hat.
Damit die Geschäftsbedingungen vom AG zumutbar zur Kenntnis genommen werden können, stellt der AN die Bedingungen als PDF-Datei unter der Internetadresse „www.concide.de/agb.pdf" zum Laden und Ausdrucken zur Verfügung. Auf Wunsch können sie unter der E-Mail-Adresse mail@newworkables.de angefordert werden. Sie werden dem AG zusätzlich mit der Anmeldebestätigung ausgehändigt.
Der Geltung anderer Bedingungen des AG wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für alle Kooperationspartner, die mit dem AN zusammenarbeiten.
[2] Auftragsgegenstand
Im Rahmen der Tätigkeit von Newworkables GmbH werden folgende Leistungen in Bezug auf Newworkables Services angeboten:
- Trainings/Seminare/Workshops/Webinare/Vorträge (nachfolgend auch: Veranstaltung)
- Unternehmensberatung und Coaching
- Konzeptentwicklung
Alle Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen in Zusammenarbeit mit einem aus kompetenten Partnern bestehenden Netzwerk durchgeführt.
Die Ausgestaltung der jeweils vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den jeweils übergebenen oder online abrufbaren Leistungsbeschreibungen und/oder dem vom AN übermittelten Angebot.
[3] Vertragsschluss
Die Anmeldung des AG durch Ausfüllen eines Online-Formulars oder durch formlose Email stellt einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Vertrags dar. Gleiches gilt für den Fall, dass der AN ein verbindliches schriftliches Angebot an den AG übermittelt.
Der Vertrag kommt im Falle der Anmeldung durch den AG ausschließlich durch die Anmeldebestätigung des AN zustande, welche in der Regel per E-Mail, auf ausdrücklichen Wunsch auch gerne per Fax oder per Post erfolgt. Im Falle des schriftlichen Angebots durch den AN kommt der Vertrag durch schriftliche Annahmeerklärung und Bestätigung des Angebots durch den AG zustande.
[4] Datenschutz
Der AN wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des AG die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Sämtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung unter concide.de/Datenschutzerklärung.
[5] Entrichtung der Servicegebühren
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der jeweiligen Rechnung in vollständiger Höhe zu begleichen.
[6] Rücktritt vom Vertrag durch den AG
Grundsätzlich: Bevor es zu Verstimmungen kommt, sprechen Sie mit uns und lassen Sie uns eine für beide Seiten faire Lösung finden.
Der AG hat bis Beginn der Durchführung der Leistungen durch den AN jederzeit die Möglichkeit, schriftlich (per Mail oder Brief) vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der AN berechtigt, eine angemessene Entschädigung in Form einer Pauschale für die bereits getroffenen Vorkehrungen und getätigten Aufwendungen zu verlangen. Abhängig davon, wie kurzfristig die Absage erfolgt, beträgt die Pauschale bei
- Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Termin: keine Berechnung von Stornokosten,
- Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Termin: Berechnung von 25 % der Servicegebühren,
- Rücktritt bis 2 Wochen vor dem Termin: Berechnung von 50 % der Servicegebühren.
Bei Rücktritt weniger als zwei Wochen vor dem Termin oder Nichterscheinen wird die volle Servicegebühr berechnet.
Dem AG bleibt vorbehalten, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall ist der AN berechtigt, dem Wechsel der Person zu widersprechen, wenn der Ersatzteilnehmer den Teilnahmeerfordernissen nicht genügt oder sonstige Vorschriften entgegenstehen. Es besteht weiter die Möglichkeit, die gebuchte Leistung zu einem späteren Termin nachzuholen. Bezahlte Stornogebühren werden dann von der Seminargebühr abgezogen.
Dem AG bleibt weiterhin vorbehalten, jederzeit nachzuweisen, dass dem AN durch den Rücktritt und/oder die Ersatzteilnehmerbenennung keine oder wesentlich geringere Kosten als die vorgenannte Pauschale entstanden sind. Der AN kann darlegen, dass durch den Rücktritt und/oder der Ersatzteilnehmerbenennung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und der möglichen anderweitigen Vergabe der Leistung höhere Kosten entstanden sind.
[7] Rücktritt vom Vertrag durch den AN, Mindestteilnehmerzahl
Grundsätzlich: Bevor es zu Verstimmungen kommt, sprechen Sie mit uns und lassen Sie uns eine für beide Seiten faire Lösung finden.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung beträgt die Mindestteilnehmerzahl bei Präsenzveranstaltungen 5 Personen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns berücksichtigt. Wird die Mindeststeilnehmerzahl in diesen Fällen bis Anmeldeschluss (14 Tage vor Beginn) nicht erreicht, findet die Veranstaltung nicht statt. Die Teilnehmer werden rechtzeitig vor Beginn darüber informiert, ob die Veranstaltung stattfindet.
Im Übrigen behält sich der AN vor, eine Veranstaltung z.B. aus dringenden organisatorischen Gründen oder Krankheit des Veranstaltungsleiters abzusagen. Die Teilnehmer werden rechtzeitig vor Beginn darüber informiert.
Der bereits gezahlte Preis wird in beiden Fällen in voller Höhe erstattet bzw. ein Ersatztermin festgesetzt. Weitergehende Ansprüche z.B. auf Ersatz von Ausfall- oder Stornokosten oder anderer Aufwendungen (Reise- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
Eine eventuell für die Veranstaltung bestehende Maximalteilnehmerzahl ergibt sich aus der online abrufbaren Leistungsbeschreibung oder dem vom AN übermittelten Angebot.
[8] Vertraulichkeit
Der AG und der AN verpflichten sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten des jeweils anderen auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren. Hierzu gehören insbesondere auch die bekannt gewordenen Unterlagen und Informationen, die rechtlich geschützt sind oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind.
[9] Urheber- und Leistungsschutzrechte
Sämtliche vom AN für die Erbringung der Leistungen genutzten Konzepte, Arbeitsunterlagen, Checklisten, Prüfschemata, Power-Point-Präsentationen, Bilder, Videos, Audios sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung dieser Unterlage ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AN gestattet.
[10] Haftung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Der AN haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des AN, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des AN oder dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der AN haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflichten). Der AN haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Für diese Fälle unterhält der AN eine Haftpflicht-Versicherung, die die vorgenannten Schäden abdeckt.
Eine weitergehende Haftung des AN ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartner.
Ausgeschlossen ist auch die Haftung für selbst verschuldete Unfälle und alle sonstigen Schäden, die sich die Teilnehmer selbst zufügen. Eine Unfallversicherung für von den Teilnehmern selbst verschuldeten Unfällen hält der AN nicht vor.
[11] Nebenabreden und Schriftform
Änderungen, und / oder Ergänzungen zum vorliegenden Vertrag, einschließlich etwaiger Nebenabreden und einschließlich Änderungen dieser Klauseln bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
[12] Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Sonstige Regelungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des zwischen dem AN und dem AG geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der AGB bzw. des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Als Gerichtsstand für beide Parteien werden Wunsiedel und die insoweit zuständigen Gerichte vereinbart.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Newworkables GmbH, Dezember 2019